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OrderNetix · IT Solutions · Intelligent Systems
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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Geschäftskunden, Unternehmen und öffentliche Auftraggeber.

Auf dieser Seite

1. Geltungsbereich2. Vertragsunterlagen und Rangfolge3. Angebote und Vertragsschluss4. Art und Umfang der Leistungen5. Leistungsort, Fernzugriff und Vor-Ort-Leistungen6. Mitwirkungspflichten des Kunden7. Termine und Verzögerungen8. Leistungsänderungen und Change Requests9. Abnahme von Werkleistungen10. Vergütung, Abrechnung und Zahlungsbedingungen11. Hardware, Lieferung und Eigentumsvorbehalt12. Software, Lizenzen und Drittanbieter13. Support, Wartung und Managed Services14. Cloud-, Hosting-, Backup- und Recovery-Leistungen15. Protokora und KI-gestützte Funktionen16. Kundeninhalte, Daten und Modellverbesserung17. Nutzerkonten und Sicherheit18. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum19. Vertraulichkeit20. Datenschutz und Auftragsverarbeitung21. Mängel und Nacherfüllung22. Haftung23. Höhere Gewalt24. Vertragslaufzeit, Sperrung und Kündigung25. Vertragsende, Anbieterwechsel, Datenexport und Löschung26. Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung27. Rechtswahl und Gerichtsstand28. Schlussbestimmungen

Für Geschäftskunden

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss wirksam einbezogene Fassung; bestehende Verträge werden durch die Veröffentlichung nicht automatisch geändert.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen der OrderNetix IT Solutions GmbH, Otto-Suhr-Allee 81, 10585 Berlin („OrderNetix“) und ihren Kunden über IT-, Cloud-, Software-, Support-, Hosting-, Beratungs-, Umsetzungs- und KI-Leistungen.

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern.

1.3 Sie gelten insbesondere für Leistungen in folgenden Bereichen:

  • IT-Beratung und IT-Konzeption
  • IT-Infrastruktur
  • Netzwerk, LAN, WLAN und Firewall
  • Server, Storage und Virtualisierung
  • Cloud-, Hosting-, Backup- und Recovery-Leistungen
  • IT-Security und Monitoring
  • Migration, Implementierung und Dokumentation
  • Wartung, Betrieb und Support
  • Bereitstellung von Hardware, Standardsoftware und Lizenzen
  • OrderNetix-Softwarelösungen, insbesondere Protokora, SynentiQ und OrderNetix POS

1.4 Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn OrderNetix ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Die vorbehaltlose Leistungserbringung oder Entgegennahme von Zahlungen stellt keine Zustimmung dar.

1.5 Diese AGB gelten auch für künftige Verträge mit demselben Kunden, sofern die Parteien ihre Geltung vereinbart haben.

2. Vertragsunterlagen und Rangfolge

2.1 Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus den bei Vertragsschluss einbezogenen Vertragsunterlagen.

2.2 Bei Widersprüchen haben individuell ausgehandelte Vereinbarungen Vorrang. Im Übrigen gilt die nachfolgende Rangfolge. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag gehen die Regelungen der Auftragsverarbeitungsvereinbarung einschließlich ihrer Anlagen widersprechenden allgemeinen Leistungs- und Vertragsbedingungen vor. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.

  1. individuell ausgehandelte Vereinbarungen
  2. Auftragsbestätigung oder Vertrag
  3. Angebot und Leistungsbeschreibung
  4. vereinbartes Service Level Agreement
  5. vereinbarte Zusatzbedingungen für die jeweilige Leistung
  6. Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung einschließlich technischer und organisatorischer Maßnahmen
  7. diese AGB
  8. ergänzend die gesetzlichen Vorschriften

2.3 Für Aufträge öffentlicher Auftraggeber können EVB-IT-Vertragsbedingungen oder andere Vergabeunterlagen gelten. Diese gehen den OrderNetix-AGB vor, soweit sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurden.

2.4 Produktspezifische Leistungsbeschreibungen und Vertragsanlagen werden Interessenten auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Die für das konkrete Angebot maßgeblichen Vertragsunterlagen erhält der Kunde in jedem Fall rechtzeitig vor Vertragsschluss in einer speicherbaren Fassung. Eine erforderliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung ist vor Beginn der betreffenden Verarbeitung abzuschließen. Gesetzlich vorgeschriebene Online-Informationen bleiben unabhängig davon verfügbar.

3. Angebote und Vertragsschluss

3.1 Angebote von OrderNetix sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Eine Bestellung auf Grundlage einer freibleibenden Leistungs- und Preisangabe gilt als Angebot des Kunden, das OrderNetix annehmen kann.

3.2 Ein Vertrag setzt übereinstimmende Willenserklärungen voraus und kommt insbesondere zustande durch:

  • fristgerechte Annahme eines ausdrücklich als verbindlich bezeichneten Angebots von OrderNetix durch den Kunden
  • Unterzeichnung eines Vertrags durch beide Parteien
  • Annahme einer Kundenbestellung durch eine Auftragsbestätigung von OrderNetix
  • Annahme einer Kundenbestellung durch Freischaltung des bestellten Dienstes
  • Beginn der vereinbarten Leistungserbringung durch OrderNetix auf ausdrückliche Beauftragung des Kunden

3.3 Individuelle Vereinbarungen, auch mündlich getroffene, haben Vorrang vor diesen AGB. Aus Beweisgründen sollen Vereinbarungen sowie spätere Änderungen in Textform dokumentiert werden. Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.

3.4 Kostenschätzungen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als Festpreis vereinbart wurden.

4. Art und Umfang der Leistungen

4.1 OrderNetix erbringt je nach Vereinbarung Dienst-, Werk-, Kauf-, Miet-, Hosting-, Cloud-, Software- oder sonstige IT-Leistungen. Die rechtliche Einordnung richtet sich nach dem konkret vereinbarten Leistungsinhalt.

4.2 Ob eine fachgerechte Tätigkeit, ein bestimmtes Arbeitsergebnis, eine Lieferung oder die nutzbare Bereitstellung von Software geschuldet ist, richtet sich nach dem vereinbarten Leistungsinhalt und den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Die gesetzlichen Pflichten des jeweiligen Vertragstyps werden durch diese AGB nicht ausgeschlossen. Ein darüber hinausgehender wirtschaftlicher Erfolg wird nur bei entsprechender Vereinbarung geschuldet.

4.3 Soweit Beratungs-, Support-, Administrations- oder Betriebsleistungen nach dem konkret vereinbarten Inhalt als Dienstleistungen einzuordnen sind, schuldet OrderNetix eine fachgerechte Tätigkeit, jedoch keinen bestimmten Arbeitserfolg. Maßgeblich ist der geschuldete Leistungsinhalt nach Ziffer 4.2.

4.4 OrderNetix darf zur Leistungserbringung qualifizierte Mitarbeiter, verbundene Unternehmen, Unterauftragnehmer und technische Dienstleister einsetzen. Datenschutzrechtliche Anforderungen und vereinbarte Genehmigungs- oder Informationspflichten bleiben unberührt.

4.5 OrderNetix darf technisch gleichwertige oder weiterentwickelte Komponenten, Verfahren und Versionen einsetzen, sofern der vereinbarte Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird, keine unzumutbare Reduzierung wesentlicher Funktionen erfolgt und berechtigte Sicherheits-, Kompatibilitäts- oder Betriebsinteressen des Kunden angemessen berücksichtigt werden.

4.6 Leistungen Dritter können Bestandteil einer OrderNetix-Lösung sein. Soweit Hersteller-, Lizenz- oder Nutzungsbedingungen Dritter gelten sollen, wird der Kunde hierauf hingewiesen.

5. Leistungsort, Fernzugriff und Vor-Ort-Leistungen

5.1 Leistungen können je nach Vereinbarung remote, am Sitz von OrderNetix, in einem Rechenzentrum oder beim Kunden erbracht werden.

5.2 Der Kunde stellt die für Remote-Leistungen erforderlichen sicheren Zugänge, Berechtigungen und Ansprechpartner rechtzeitig bereit.

5.3 Vor-Ort-Leistungen, Reisezeiten, Fahrtkosten, Übernachtungskosten und sonstige Auslagen werden nach dem Angebot oder der vereinbarten Preisliste berechnet.

5.4 Der Kunde gewährleistet bei Vor-Ort-Einsätzen einen sicheren Zugang zu den betroffenen Räumen, Systemen und Arbeitsmitteln.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

6.1 Der Kunde erbringt alle für die vertragsgemäße Leistung erforderlichen Mitwirkungen rechtzeitig, vollständig und auf eigene Kosten, soweit nichts anderes vereinbart ist.

6.2 Dazu gehören insbesondere:

  • Benennung fachlich und technisch geeigneter Ansprechpartner
  • rechtzeitige Bereitstellung zutreffender Informationen und Dokumentationen
  • Bereitstellung erforderlicher Zugänge, Systeme, Räume und Testdaten
  • rechtzeitige Entscheidungen, Freigaben und Abnahmen
  • Prüfung von Konzepten, Ergebnissen und Protokollen
  • Mitwirkung bei Tests, Migrationen und Fehleranalysen
  • Sicherstellung erforderlicher Lizenzen und Nutzungsrechte
  • Einhaltung vereinbarter Sicherheitsvorgaben
  • Information von OrderNetix über erkennbare Risiken, Änderungen und Störungen

6.3 Vor Eingriffen in bestehende Kundensysteme hat der Kunde eine aktuelle, vollständige und überprüfbare Datensicherung vorzuhalten, soweit Datensicherung oder Wiederherstellung nicht ausdrücklich von OrderNetix übernommen wurde.

6.4 Unterbleibt eine für die Leistung erforderliche Mitwirkung oder erfolgt sie verspätet, unrichtig oder unvollständig, verlängern sich vereinbarte Fristen insoweit angemessen, wie dies die Leistung tatsächlich beeinträchtigt, einschließlich einer erforderlichen angemessenen Wiederanlaufzeit. Notwendiger, nachgewiesener Mehraufwand kann zu den vereinbarten Sätzen berechnet werden, soweit der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Gesetzliche Entschädigungsansprüche, insbesondere nach § 642 BGB, bleiben unberührt.

6.5 Der Kunde ist für die fachliche, organisatorische und rechtliche Zulässigkeit seiner Prozesse, Inhalte und Nutzungsszenarien verantwortlich, soweit OrderNetix nicht ausdrücklich eine entsprechende Prüf- oder Beratungsleistung übernommen hat.

7. Termine und Verzögerungen

7.1 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

7.2 Voraussetzung für die Einhaltung vereinbarter Termine ist die rechtzeitige und vollständige Mitwirkung des Kunden.

7.3 Beruhen Verzögerungen auf den nachfolgenden Umständen, verlängern sich vereinbarte Fristen nur insoweit angemessen, wie der Umstand die Leistung tatsächlich beeinträchtigt und OrderNetix die Verzögerung nicht zu vertreten hat. Die gesetzliche Verantwortlichkeit für eingesetzte Erfüllungsgehilfen und die Rechte des Kunden bei Leistungsstörungen bleiben unberührt:

  • nachträgliche Änderungswünsche
  • fehlende Mitwirkung oder Freigabe
  • Lieferengpässe oder Produktabkündigungen
  • Störungen bei Drittanbietern
  • nicht vorhersehbare Kompatibilitätsprobleme
  • Sicherheitsvorfälle
  • höhere Gewalt
  • sonstige von OrderNetix nicht zu vertretende Umstände

7.4 OrderNetix informiert den Kunden über wesentliche erkennbare Verzögerungen und deren voraussichtliche Auswirkungen.

7.5 Teilleistungen sind zulässig, wenn sie für den Kunden nutzbar und ihm unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien zumutbar sind.

8. Leistungsänderungen und Change Requests

8.1 Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Abstimmung.

8.2 Ein Änderungswunsch soll mindestens Beschreibung, fachlichen Zweck, gewünschte Priorität und gegebenenfalls einen gewünschten Termin enthalten.

8.3 OrderNetix prüft, soweit erforderlich, die Auswirkungen auf Leistungsumfang, Architektur, Sicherheit, Termine, Vergütung, Ressourcen, Lizenzen, Drittleistungen, Betrieb und Support.

8.4 Bis zur Freigabe eines Change Requests bleibt der bisherige Leistungsumfang maßgeblich. OrderNetix ist nicht verpflichtet, eine Änderung vor deren Beauftragung umzusetzen.

8.5 Eine kostenpflichtige Prüfung oder Ausarbeitung eines Änderungswunschs setzt voraus, dass OrderNetix den Kunden vorab über den vergütungspflichtigen Umfang und die Vergütungsgrundlage informiert und der Kunde diese Leistung beauftragt hat.

9. Abnahme von Werkleistungen

9.1 Eine Abnahme ist erforderlich, soweit nach dem vereinbarten Leistungsinhalt und den gesetzlichen Vorschriften eine Werkleistung geschuldet ist. Die rechtliche Einordnung hängt nicht allein von der Bezeichnung des Vertrags ab.

9.2 OrderNetix kann abgeschlossene, eigenständig nutzbare Teilleistungen zur Teilabnahme bereitstellen, sofern dies vereinbart wurde oder dem Kunden zumutbar ist.

9.3 Der Kunde prüft die zur Abnahme bereitgestellte Leistung innerhalb der vereinbarten, hilfsweise innerhalb einer angemessenen Frist.

9.4 Die Abnahme darf wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden. Unwesentliche Mängel werden im Abnahmeprotokoll dokumentiert und im Rahmen der Nacherfüllung behoben.

9.5 Verweigert der Kunde die Abnahme, hat er die abnahmehindernden Mängel nachvollziehbar zu benennen.

9.6 Die gesetzlichen Regelungen über die Abnahmefiktion bleiben unberührt.

9.7 Produktivnutzung, vorbehaltlose Nutzung oder Weitergabe eines abnahmefähigen Arbeitsergebnisses kann als Indiz für die Abnahme gelten, soweit dies unter Berücksichtigung der Umstände angemessen ist.

10. Vergütung, Abrechnung und Zahlungsbedingungen

10.1 Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

10.2 Die Vergütung richtet sich nach Angebot, Vertrag, Auftragsbestätigung oder vereinbarter Preisliste.

10.3 Leistungen können nach Zeitaufwand, als Festpreis, nach Meilensteinen, monatlich oder jährlich wiederkehrend, nutzungsabhängig oder als Kombination dieser Modelle abgerechnet werden.

10.4 OrderNetix ist berechtigt, bei länger laufenden Aufträgen angemessene Abschlags- oder Teilrechnungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu stellen.

10.5 Vorauszahlungen für Hardware, Lizenzen, Drittleistungen und individuell zu beschaffende Komponenten sowie vorauszuzahlende Abonnemententgelte werden nach Umfang und Zahlungszeitpunkt im Angebot oder Vertrag vereinbart. Soweit eine Vorauszahlung vereinbart ist, darf OrderNetix die hiervon betroffene Beschaffung, Lieferung oder Freischaltung vom Eingang der fälligen Zahlung abhängig machen. Gesetzliche Leistungsverweigerungsrechte bleiben unberührt.

10.6 Rechnungen sind innerhalb der vertraglich vereinbarten Zahlungsfrist ohne Abzug fällig. Ist keine Zahlungsfrist vereinbart, gelten die gesetzlichen Fälligkeitsregeln. Die gesetzlichen Voraussetzungen für Vergütung, Abschlagszahlungen und Abnahme bleiben unberührt.

10.7 Im Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und die gesetzliche Verzugspauschale im Geschäftsverkehr. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

10.8 Einwendungen gegen eine Rechnung sind OrderNetix unverzüglich und nachvollziehbar mitzuteilen. Unbestrittene Rechnungsteile bleiben fällig.

10.9 Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass die Zahlung des Kunden wegen mangelnder Leistungsfähigkeit gefährdet ist, kann OrderNetix auch bei vereinbarter Vorleistung die noch ausstehenden Leistungen nach Maßgabe des § 321 BGB bis zur Zahlung oder Stellung einer geeigneten Sicherheit zurückhalten. Gesetzlich erforderliche Fristsetzungen und die gesetzlichen Rechte nach fruchtlosem Fristablauf bleiben unberührt.

11. Hardware, Lieferung und Eigentumsvorbehalt

11.1 Liefertermine für Hardware und Drittprodukte stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und vollständigen Selbstbelieferung, soweit OrderNetix ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und die Verzögerung nicht zu vertreten hat.

11.2 Produktänderungen, Abkündigungen oder Lieferengpässe des Herstellers können eine technisch gleichwertige Ersatzlieferung erforderlich machen. Wesentliche Abweichungen werden mit dem Kunden abgestimmt.

11.3 Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum von OrderNetix.

11.4 Ist der Kauf für beide Parteien ein Handelsgeschäft, gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten.

11.5 Herstellergarantien bestehen ausschließlich nach Maßgabe der Bedingungen des jeweiligen Herstellers. Gesetzliche Mängelrechte des Kunden gegenüber OrderNetix bleiben unberührt.

11.6 Der Kunde ist vor Rückgabe oder Entsorgung von Hardware für die Sicherung und datenschutzgerechte Löschung seiner Daten verantwortlich, soweit OrderNetix keine entsprechende Leistung übernommen hat.

12. Software, Lizenzen und Drittanbieter

12.1 Für Standardsoftware und Drittprodukte gelten ergänzend die Lizenz- und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Rechteinhabers, soweit diese wirksam in den Vertrag einbezogen wurden.

12.2 Der Kunde darf Software nur im vereinbarten Umfang, für die vereinbarte Dauer, Nutzerzahl, Systemumgebung und Organisationseinheit einsetzen.

12.3 Der Kunde ist für die Einhaltung der ihm überlassenen Lizenzbedingungen verantwortlich.

12.4 Ist ein Drittprodukt Bestandteil einer von OrderNetix geschuldeten Gesamtleistung, richtet sich die Verantwortung für diese Leistung nach dem Vertrag, den gesetzlichen Vorschriften und Ziffer 22.6. Bei unmittelbar und eigenständig vom Kunden beauftragten Drittleistungen ist OrderNetix für die ordnungsgemäße Erfüllung der selbst übernommenen Aufgaben verantwortlich.

12.5 Änderungen an Kundensystemen durch den Kunden oder Dritte sind OrderNetix mitzuteilen, wenn sie die Leistungserbringung, Sicherheit oder Fehleranalyse beeinflussen können.

12.6 Für OrderNetix POS werden insbesondere freigegebener Einsatzzweck, gebuchte Module, unterstützte Geräte sowie vereinbarte Zahlungs-, Fiskalisierungs- und Lieferdienstanbindungen in der Leistungsbeschreibung festgelegt. Musteransichten und Hinweise auf geplante Erweiterungen begründen für sich allein keine Zusage verfügbarer Zusatzfunktionen. Die vereinbarte Beschaffenheit, die geschuldete Nutzbarkeit und zwingende gesetzliche Anforderungen bleiben unberührt.

13. Support, Wartung und Managed Services

13.1 Umfang, Servicezeiten, Reaktionszeiten, Prioritäten und Kommunikationswege ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag oder Service Level Agreement.

13.2 Besondere Servicezeiten, eine 24/7-Bereitschaft und bezifferte Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten gelten nur bei entsprechender Vereinbarung. Die Pflicht zur vertragsgemäßen Leistungserbringung sowie gesetzliche Mängel- und Leistungsstörungsrechte bleiben auch ohne gesondertes Service Level Agreement bestehen.

13.3 Der Kunde meldet Störungen mit allen verfügbaren Informationen, insbesondere betroffene Systeme, Zeitpunkt, Auswirkungen, Fehlermeldungen, bereits durchgeführte Maßnahmen und geeignete Ansprechpartner.

13.4 Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates und technisch notwendige Eingriffe können zu zeitweisen Einschränkungen führen. Planbare wesentliche Wartungen werden, soweit möglich, rechtzeitig angekündigt.

13.5 Leistungen außerhalb des vereinbarten Support-, Wartungs- oder sonstigen Leistungsumfangs können gesondert berechnet werden, wenn der Kunde vorab über den vergütungspflichtigen Umfang und die Vergütungsgrundlage informiert wurde und die Leistung beauftragt hat. Gesetzliche Schadensersatzansprüche wegen schuldhaft unberechtigter Mängelbeseitigungsverlangen bleiben unberührt. Geschuldete Prüf- und Mängelbeseitigungsleistungen werden dadurch nicht zusätzlich vergütungspflichtig.

14. Cloud-, Hosting-, Backup- und Recovery-Leistungen

14.1 Umfang, Betriebsmodell, Speicherort, Kapazität, Verfügbarkeit, Sicherungsintervalle, Aufbewahrung und Wiederherstellungsleistungen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.

14.2 Bezifferte Verfügbarkeitszusagen gelten, soweit sie ausdrücklich vereinbart sind. Die Verpflichtung, eine gebuchte Cloud- oder Softwareleistung im vereinbarten Umfang nutzbar bereitzustellen, sowie die gesetzlichen Mängel- und Leistungsstörungsrechte bleiben unberührt.

14.3 Gesonderte Backup- und Wiederherstellungsleistungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung. Gesetzliche und vertragliche Sorgfalts- und Schutzpflichten von OrderNetix bleiben unberührt. Soweit der Kunde zusätzliche eigene Sicherungen vorhalten soll, werden Umfang und verfügbare Sicherungs- oder Exportmöglichkeiten vor Vertragsschluss benannt. Von OrderNetix übernommene Sicherungspflichten werden dadurch nicht auf den Kunden verlagert.

14.4 Wiederherstellungszeiten und Wiederherstellungspunkte stellen nur dann verbindliche Ziele dar, wenn sie in einem Service Level Agreement ausdrücklich festgelegt wurden.

14.5 OrderNetix darf geeignete Infrastruktur- und technische Dienstleister einsetzen. Vereinbarte Datenstandorte, Vertraulichkeit, Auftragsverarbeitung und Unterauftragnehmerregelungen sind dabei einzuhalten. Der Einsatz eines Dienstleisters berechtigt nicht dazu, verbindlich zugesagte Speicherorte oder Schutzanforderungen einseitig zu unterschreiten.

14.6 Geplante Wartungen, notwendige Sicherheitsmaßnahmen sowie Störungen öffentlicher Telekommunikationsnetze oder nicht von OrderNetix kontrollierter Infrastrukturen können die Erreichbarkeit vorübergehend beeinträchtigen.

14.7 Für gesetzlich erfasste Datenverarbeitungsdienste gelten die Wechsel-, Informations- und Exportregelungen in Ziffer 25 sowie die vor Vertragsschluss bereitgestellte produktspezifische Anlage zum Anbieterwechsel. Diese Regelungen werden nicht durch allgemein vereinbarte Jahreslaufzeiten eingeschränkt.

15. Protokora und KI-gestützte Funktionen

15.1 Protokora unterstützt insbesondere bei:

  • Audio- und Sprachverarbeitung
  • Transkription
  • Sprecherzuordnung
  • Strukturierung und Zusammenfassung
  • Erstellung von Protokollentwürfen
  • Erkennung von Aufgaben, Entscheidungen und Beschlüssen
  • Nachbereitung und Wissensbereitstellung

15.2 KI-generierte Inhalte können trotz technischer und organisatorischer Qualitätssicherungsmaßnahmen unvollständig, missverständlich oder fehlerhaft sein.

15.3 Der Kunde ist verpflichtet, relevante Transkripte, Protokolle, Aufgaben, Beschlüsse, Zusammenfassungen und sonstige KI-Ausgaben vor ihrer Freigabe, Weitergabe oder geschäftlichen Nutzung fachlich zu prüfen.

15.4 KI-Ausgaben dürfen nicht ungeprüft als alleinige Grundlage für Entscheidungen verwendet werden, die rechtliche Wirkung gegenüber Personen entfalten oder diese in vergleichbarer Weise erheblich beeinträchtigen. Abweichende besonders geregelte und rechtskonforme Einsatzszenarien bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

15.5 Protokora ersetzt keine Rechts-, Steuer-, Personal-, Medizin-, Sicherheits- oder sonstige Fachberatung.

15.6 Sprechererkennung oder Sprecherzuordnung stellt keine garantierte Identitätsfeststellung dar. Fehlzuordnungen sind möglich und müssen vor Freigabe geprüft werden.

15.7 Der Kunde stellt sicher, dass Aufnahme, Übertragung, Speicherung und Verarbeitung von Besprechungen rechtmäßig erfolgen. Dazu gehören insbesondere erforderliche Rechtsgrundlagen, Informationen der Teilnehmer, Einwilligungen soweit erforderlich, Beteiligungs- oder Mitbestimmungsverfahren sowie interne Richtlinien und Berechtigungen.

15.8 Verdeckte, rechtswidrige oder unbefugte Aufzeichnungen sind unzulässig.

15.9 Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten oder ein gesetzlich besonders geregelter Einsatzzweck ist nur zulässig, wenn die erforderlichen rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen vorliegen und der Einsatz vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst ist. Diese AGB sagen keine entsprechenden Zusatzfunktionen zu.

15.10 Der Kunde darf Protokora nicht für rechtswidrige Überwachung, zur Umgehung gesetzlicher Schutzvorschriften, zur unbefugten Verarbeitung fremder Inhalte, zur Verbreitung von Schadsoftware, zur Beeinträchtigung oder Ausforschung der Plattform, zur unzulässigen Umgehung technischer Schutzmaßnahmen oder als nicht vereinbarte Hochrisiko- oder sicherheitskritische Entscheidungsinstanz verwenden.

15.11 OrderNetix darf Funktionen, Modelle und technische Komponenten aktualisieren, soweit die wesentlichen vereinbarten Funktionen und der Vertragszweck nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.

16. Kundeninhalte, Daten und Modellverbesserung

16.1 „Kundeninhalte“ sind insbesondere vom Kunden oder seinen Nutzern bereitgestellte Audioaufnahmen, Dokumente, Transkripte, Protokolle, Teilnehmerdaten, Metadaten, Aufgaben und sonstige Inhalte.

16.2 Der Kunde behält die ihm zustehenden Rechte an seinen Kundeninhalten.

16.3 Der Kunde räumt OrderNetix die für Durchführung, Betrieb, Sicherung, Support und Erfüllung des Vertrags erforderlichen, nicht ausschließlichen und auf die Vertragszwecke beschränkten Nutzungsrechte an den Kundeninhalten ein.

16.4 Der Kunde gewährleistet, dass er zur Bereitstellung und Verarbeitung der Kundeninhalte berechtigt ist und keine Rechte Dritter verletzt.

16.5 Kundeninhalte werden im Rahmen dieses Vertrags nicht für ein allgemeines Training eigener Modelle verwendet. Die zur vereinbarten Leistungserbringung notwendige Verarbeitung ist davon zu unterscheiden.

16.6 Eine etwaige spätere Nutzung von Kundeninhalten zu eigenen Trainings- oder Forschungszwecken erfordert eine gesonderte, ausdrückliche Vereinbarung über Zwecke, Datenumfang, Verantwortlichkeiten, Rechtsgrundlagen und Löschfristen. Eine Zustimmung des Geschäftskunden ersetzt keine gesetzlich erforderliche Erlaubnis oder Einwilligung betroffener Personen. Ohne entsprechende rechtliche Grundlage findet eine solche Nutzung nicht statt.

16.7 Rein technische Telemetrie, Sicherheitsdaten und aggregierte Nutzungsstatistiken dürfen verarbeitet werden, soweit dies für Sicherheit, Betrieb, Abrechnung und Verbesserung erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist. Personenbeziehbare Kundeninhalte werden hiervon nicht automatisch erfasst.

16.8 Der Kunde stellt OrderNetix von berechtigten Ansprüchen Dritter wegen einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung von Urheber- oder sonstigen Schutzrechten durch bereitgestellte Kundeninhalte frei. Die Freistellung umfasst die erforderlichen und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. OrderNetix informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und ermöglicht ihm eine angemessene Mitwirkung an der Verteidigung. Anerkenntnisse oder Vergleiche zulasten des Kunden bedürfen seiner vorherigen Zustimmung. Die Freistellung gilt nicht, soweit OrderNetix die Rechtsverletzung selbst zu vertreten hat.

17. Nutzerkonten und Sicherheit

17.1 Der Kunde verwaltet Nutzer, Rollen, Berechtigungen und organisatorische Freigaben innerhalb seines Verantwortungsbereichs.

17.2 Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor dem Zugriff unbefugter Personen zu schützen.

17.3 Der Kunde informiert OrderNetix unverzüglich über vermutete Kompromittierungen, unbefugte Zugriffe, Sicherheitsvorfälle, verlorene Zugangsdaten und erkennbare missbräuchliche Nutzung.

17.4 OrderNetix darf Konten oder Zugriffe vorübergehend einschränken, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Sicherheitsgefährdung, rechtswidrige Nutzung, erhebliche Vertragsverletzung oder Gefährdung anderer Kunden oder Systeme bestehen. Die Maßnahme muss verhältnismäßig sein.

17.5 Der Kunde haftet für Handlungen seiner Nutzer nach den gesetzlichen Vorschriften und stellt sicher, dass diese die vertraglichen Nutzungsregeln einhalten.

18. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

18.1 Rechte an OrderNetix-Software, Plattformen, Modellen, Benutzeroberflächen, Dokumentationen, Vorlagen, Komponenten, Methoden, Konzepten und allgemeinem Know-how verbleiben bei OrderNetix oder den jeweiligen Rechteinhabern.

18.2 Bei Softwareabonnements und sonstiger zeitlich begrenzter Bereitstellung erhält der Kunde für die vereinbarte Dauer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht im vertraglich vereinbarten Umfang für eigene betriebliche Zwecke. Bei einer zeitlich unbeschränkten Softwareüberlassung richten sich Umfang und Dauer der Nutzungsrechte nach der jeweiligen Vereinbarung. Gesetzlich zwingende Rechte und die gesetzliche Erschöpfung des Verbreitungsrechts bleiben unberührt.

18.3 Nutzungsrechte an individuell erstellten Arbeitsergebnissen richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung.

18.4 Allgemeine, nicht kundenspezifische Komponenten, Bibliotheken, Methoden und wiederverwendbares Know-how verbleiben auch dann bei OrderNetix, wenn sie im Rahmen eines Kundenauftrags eingesetzt oder weiterentwickelt werden.

18.5 Der Kunde darf Schutzvermerke, Marken und Urheberrechtsangaben nicht unbefugt entfernen oder verändern und technische Schutzmaßnahmen nicht rechtswidrig umgehen. Zwingende gesetzliche Befugnisse, insbesondere nach §§ 69d und 69e UrhG, bleiben unberührt.

18.6 Eine Nutzung des Kundennamens oder Kundenlogos als Referenz erfolgt nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden.

19. Vertraulichkeit

19.1 Die Parteien behandeln alle ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.

19.2 Vertraulich sind insbesondere technische Unterlagen, Sicherheitsinformationen, Zugangsdaten, Geschäftsgeheimnisse, Kalkulationen, nicht veröffentlichte Produktinformationen, Kunden- und Auftragsdaten sowie als vertraulich gekennzeichnete oder ihrer Natur nach vertrauliche Informationen.

19.3 Nicht vertraulich sind Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt waren oder ohne Vertragsverletzung öffentlich werden, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, von einem berechtigten Dritten ohne Vertraulichkeitspflicht erlangt oder unabhängig entwickelt wurden.

19.4 Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt. Die betroffene Partei wird, soweit rechtlich zulässig, vorab informiert.

19.5 Die Vertraulichkeitspflichten gelten während der Vertragslaufzeit und für fünf Jahre nach Vertragsende. Geschäftsgeheimnisse sind darüber hinaus so lange zu schützen, wie sie Geschäftsgeheimnisse darstellen. Gesetzliche Geheimhaltungs- und Datenschutzpflichten bleiben unberührt.

19.6 Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zur Durchführung des Vertrags verwendet und nur solchen Beschäftigten, eingesetzten Dienstleistern und beruflichen Beratern zugänglich gemacht werden, die sie hierfür benötigen und einer angemessenen vertraglichen oder gesetzlichen Vertraulichkeitspflicht unterliegen. Eine darüber hinausgehende Nutzung oder Offenlegung bedarf der Zustimmung der anderen Partei, soweit sie nicht gesetzlich erlaubt oder vorgeschrieben ist.

20. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

20.1 Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren Datenschutzvorschriften.

20.2 Verarbeitet OrderNetix personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, soweit gesetzlich erforderlich.

20.3 Die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung regelt insbesondere Gegenstand und Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, Kategorien betroffener Personen und Daten, Weisungsbindung, Vertraulichkeit, technische und organisatorische Maßnahmen, Unterauftragnehmer, Unterstützungspflichten, Datenschutzverletzungen, Rückgabe und Löschung sowie Kontroll- und Nachweismöglichkeiten.

20.4 Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die Erfüllung seiner Informationspflichten und die Zulässigkeit seiner Weisungen verantwortlich.

20.5 Datenstandorte, Löschfristen und Unterauftragnehmer ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag, der Auftragsverarbeitungsvereinbarung oder ergänzenden Anlagen.

21. Mängel und Nacherfüllung

21.1 Der Kunde meldet Mängel und Störungen unverzüglich, nachvollziehbar und mit den zur Analyse erforderlichen Informationen.

21.2 OrderNetix erhält Gelegenheit, den gemeldeten Sachverhalt zu prüfen und die nach dem jeweiligen Vertrag und dem anwendbaren Recht geschuldete Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist vorzunehmen. Gesetzliche Wahlrechte des Kunden sowie Rechte bei fehlgeschlagener, verweigerter, unzumutbarer oder ausnahmsweise nicht fristgebundener Nacherfüllung bleiben unberührt.

21.3 Der Kunde unterstützt die Fehleranalyse insbesondere durch reproduzierbare Fehlerbeschreibungen, relevante Protokolle und Screenshots, Benennung betroffener Systeme, Angaben zu Änderungen sowie geeignete Test- und Zugriffsmöglichkeiten.

21.4 Soweit eine Beeinträchtigung ausschließlich durch vertragswidrige Kundennutzung, nicht vereinbarte Änderungen oder Umstände aus dem Verantwortungsbereich des Kunden verursacht wird, bestehen Mängelansprüche wegen dieser Ursache nur nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Die Verantwortung von OrderNetix für die vereinbarte Leistung, eigene Pflichtverletzungen und eingesetzte Erfüllungsgehilfen bleibt unberührt.

21.5 Soweit keine wirksamen abweichenden Mängel- oder Verjährungsregelungen vereinbart sind, gelten die gesetzlichen Vorschriften für den jeweiligen Vertrag. Für Schadensersatzansprüche gilt Ziffer 22. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

22. Haftung

22.1 OrderNetix haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus einer übernommenen Garantie, nach dem Produkthaftungsgesetz und in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung haftet OrderNetix nach Maßgabe der jeweiligen gesetzlichen Vorschriften beziehungsweise des ausdrücklich übernommenen Garantieumfangs.

22.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet OrderNetix nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

22.3 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

22.4 Verletzt der Kunde schuldhaft eine ihm nach dem Vertrag obliegende Pflicht zur Datensicherung oder Schadensminderung, wird dies bei Datenverlust nach § 254 BGB berücksichtigt, soweit die Pflichtverletzung für die Entstehung oder Vergrößerung des Schadens ursächlich war. Von OrderNetix übernommene Sicherungs- und Wiederherstellungspflichten bleiben unberührt. Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen der Ziffern 22.1 bis 22.3.

22.5 OrderNetix haftet nicht für Schäden, die auf ungeprüfter Nutzung erkennbar vorläufiger, als Entwurf gekennzeichneter oder entgegen den Nutzungshinweisen verwendeter KI-Ausgaben beruhen, soweit OrderNetix den Schaden nicht zu vertreten hat.

22.6 Für das Verschulden von Personen und Unternehmen, die OrderNetix zur Erfüllung eigener Vertragspflichten einsetzt, haftet OrderNetix nach den gesetzlichen Vorschriften und den vorstehenden Haftungsregelungen. Bei Leistungen, die der Kunde unmittelbar und eigenständig mit einem Dritten vereinbart, haftet OrderNetix für die ordnungsgemäße Erfüllung der selbst übernommenen Pflichten.

22.7 Im Einzelnen ausgehandelte Haftungsvereinbarungen gehen diesen AGB vor, soweit sie gesetzlich zulässig sind.

22.8 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der Organe, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von OrderNetix.

23. Höhere Gewalt

23.1 Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung, soweit diese durch ein außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegendes Ereignis verursacht wird, das bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar und auch bei angemessener Sorgfalt nicht vermeidbar war.

23.2 Dazu können insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terror und Unruhen, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, großflächige Strom-, Netz- oder Telekommunikationsausfälle, Pandemien, erhebliche Lieferkettenstörungen, nicht beherrschbare Cyberangriffe sowie Ausfälle kritischer Infrastruktur gehören.

23.3 Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über Beginn, voraussichtliche Dauer und Auswirkungen.

23.4 Dauert das Leistungshindernis länger als einen angemessenen Zeitraum und ist ein Festhalten am Vertrag unzumutbar, kann jede Partei den betroffenen Leistungsteil aus wichtigem Grund beenden.

24. Vertragslaufzeit, Sperrung und Kündigung

24.1 Für Softwareabonnements beträgt die anfängliche Vertragslaufzeit zwölf Monate ab dem im Angebot bestimmten Leistungsbeginn, soweit dort nichts anderes vereinbart ist. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht spätestens drei Monate vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Kündigung kann in Textform, insbesondere per E-Mail an info@ordernetix.com, erklärt werden; maßgeblich ist ihr Zugang bei OrderNetix. Für andere Leistungen richten sich Laufzeit und ordentliche Kündigung nach dem jeweiligen Vertrag und den gesetzlichen Vorschriften. Zwingende gesetzliche Anbieterwechsel- und Beendigungsrechte, insbesondere nach Ziffer 25, bleiben unberührt.

24.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

24.3 Ein wichtiger Grund für OrderNetix kann insbesondere vorliegen, wenn der Kunde trotz Mahnung mit einer wesentlichen Zahlung in Verzug bleibt, Leistungen rechtswidrig oder sicherheitsgefährdend nutzt, wiederholt wesentliche Vertragspflichten verletzt, unbefugte Zugriffe oder Angriffe ermöglicht oder erforderliche Mitwirkungen nachhaltig verweigert.

24.4 Vor einer außerordentlichen Kündigung ist grundsätzlich eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, sofern die Pflichtverletzung behebbar und eine Fristsetzung nicht entbehrlich ist.

24.5 Bei erheblichem Zahlungsverzug darf OrderNetix die betroffene Leistung nach Mahnung, Androhung der Sperrung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Zahlungsfrist vorübergehend sperren. Berechtigte Leistungsverweigerungsrechte des Kunden bleiben unberührt. Bei einer konkreten Sicherheitsgefahr oder rechtswidriger Nutzung ist eine vorübergehende Sperrung zulässig, soweit sie zur Abwehr erforderlich und verhältnismäßig ist; bei Gefahr im Verzug kann sie ohne vorherige Ankündigung erfolgen. Die Sperrung ist auf den erforderlichen Umfang zu beschränken und aufzuheben, sobald ihr Grund entfällt. Zwingende gesetzliche Datenzugangs-, Herausgabe- und Anbieterwechselrechte bleiben unberührt.

24.6 Eine Vertragsbeendigung lässt bereits entstandene Zahlungsansprüche und gesetzliche Schadensersatzansprüche unberührt. Vergütungsfolgen einer Vertragsbeendigung richten sich nach dem Vertrag und den gesetzlichen Vorschriften. Gesonderte Zahlungsverpflichtungen für Drittleistungen müssen vor deren Beauftragung nach Umfang und Laufzeit transparent vereinbart sein. Zwingende Rechte bei Leistungsstörungen oder beim Anbieterwechsel dürfen dadurch nicht beschränkt werden.

25. Vertragsende, Anbieterwechsel, Datenexport und Löschung

25.1 Der Kunde kann die vereinbarten Exportmöglichkeiten während der Vertragslaufzeit nutzen. Gesetzliche Rechte auf Datenzugang, Datenübertragung und Anbieterwechsel sowie die Regelungen einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung bleiben unberührt.

25.2 Soweit die gebuchte Leistung ein Datenverarbeitungsdienst im Sinne der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) ist, ermöglicht OrderNetix auf Verlangen den gesetzlich vorgesehenen Anbieterwechsel oder den Wechsel auf eine eigene IT-Infrastruktur. Die Ankündigungsfrist für die Einleitung des Wechsels beträgt höchstens zwei Monate. Anschließend gilt grundsätzlich ein Übergangszeitraum von höchstens 30 Kalendertagen.

25.3 Während des Übergangs erfüllt OrderNetix die gesetzlich geschuldeten Unterstützungs-, Fortführungs- und Sicherheitsanforderungen. Ist ein Wechsel innerhalb von 30 Kalendertagen aus technischen Gründen nicht durchführbar, gelten die Begründungs-, Informations- und Verlängerungsvoraussetzungen des Art. 25 Abs. 4 Data Act. Der Kunde kann den Übergangszeitraum nach Art. 25 Abs. 5 einmal um einen für seine Zwecke angemessenen Zeitraum verlängern.

25.4 Der betroffene Vertrag endet nach erfolgreichem Abschluss des gesetzlich erfassten Wechsels. Verlangt der Kunde statt eines Wechsels die Löschung nach Beendigung des Dienstes, richtet sich der Beendigungszeitpunkt nach Art. 25 Abs. 2 Data Act. OrderNetix informiert den Kunden über die Vertragsbeendigung. Gesetzlich zulässige Vergütungsfolgen müssen vor Vertragsschluss transparent vereinbart sein; eine zusätzliche pauschale Beendigungsentschädigung wird durch diese AGB nicht begründet.

25.5 Nach Ende des Übergangszeitraums stellt OrderNetix die betroffenen exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte mindestens 30 Kalendertage zum Abruf bereit. Die vollständige Löschung nach Ablauf dieser Frist und erfolgreichem Abschluss des Wechsels richtet sich nach Art. 25 Abs. 2 Buchst. h Data Act, zwingenden gesetzlichen Pflichten und der Auftragsverarbeitungsvereinbarung. Daten, die aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten weiter benötigt werden, werden nur hierfür und im erforderlichen Umfang vorgehalten.

25.6 Produktspezifische Unterlagen zum Anbieterwechsel sind auf Anfrage erhältlich. Die zum gebuchten Dienst gehörende Anlage erhält der Kunde in jedem Fall rechtzeitig vor Vertragsschluss in einer speicherbaren Fassung. Sie benennt exportierbare Datenkategorien und digitale Vermögenswerte, zulässige Ausnahmen zum Schutz interner Geschäftsgeheimnisse, verfügbare Formate und Verfahren, bekannte Beschränkungen, Kontaktstelle, Fristen sowie die maßgeblichen Informationsverzeichnisse nach Art. 26 und 28 Data Act. Ausnahmen dürfen den gesetzlich vorgesehenen Wechsel nicht behindern oder verzögern. Gesetzlich vorgeschriebene Online-Informationen werden durch die Bereitstellung auf Anfrage nicht ersetzt.

25.7 Bis einschließlich 11. Januar 2027 werden Wechselentgelte nur erhoben, soweit sie vor Vertragsschluss klar vereinbart wurden und die unmittelbar mit dem Wechsel verbundenen Kosten nicht übersteigen. Ab 12. Januar 2027 werden für den gesetzlich erfassten Wechsel keine Wechselentgelte erhoben. Zusatzleistungen dürfen nur gesondert berechnet werden, soweit sie nicht zur gesetzlich oder vertraglich geschuldeten Wechselunterstützung gehören und vorab beauftragt wurden.

25.8 Für Leistungen außerhalb des gesetzlichen Anwendungsbereichs richten sich Export, Rückgabe, Beendigungsunterstützung und Löschung nach der Leistungsbeschreibung, den gesetzlichen Vorschriften und gegebenenfalls der Auftragsverarbeitungsvereinbarung. Bei ausschließlich lokal beim Kunden betriebenen Systemen ist die Zuständigkeit für Sicherung und fortgesetzten Betrieb ausdrücklich festzulegen.

26. Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung

26.1 Der Kunde kann mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Die Aufrechnung mit Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis sowie sonstige gesetzlich zwingende Aufrechnungsrechte bleiben unberührt.

26.2 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur berechtigt, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

26.3 Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Vertrag bedarf der Zustimmung der anderen Partei, soweit gesetzlich zulässig. § 354a HGB bleibt unberührt.

27. Rechtswahl und Gerichtsstand

27.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Ausschluss zulässig ist.

27.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und die Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.

27.3 OrderNetix bleibt berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen, sofern dieser in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem durch das Lugano-Übereinkommen gebundenen Staat liegt. Zwingende ausschließliche Gerichtsstände und gesetzliche Schutzgerichtsstände bleiben unberührt.

28. Schlussbestimmungen

28.1 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

28.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen in Textform dokumentiert werden. Gesetzliche Formvorschriften und der Vorrang individuell ausgehandelter Vereinbarungen bleiben unberührt.

28.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

28.4 Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss wirksam einbezogene Fassung dieser AGB.

Stand: 25. Oktober 2026

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